INFOS
PLATZREGELN

Platzregeln des Golf Club Fränkische Schweiz e.V.

  • 1. Ausgrenzen
    Aus wird festgelegt durch weiße Pfähle.

  • 2. Ungewöhnliche Platzverhältnisse
    Boden in Ausbesserung (Regel 16.1) ist jede von einer blauen Linie eingekreiste Fläche. Diese Fläche kann zusätzlich durch blaue Pfähle gekennzeichnet werden. Beeinträchtigt ein Tierloch den beabsichtigten Stand des Spielers, darf er keine straflose Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch nehmen.

  • 3. Schutz junger Anpflanzungen
    Bäume und Sträucher, die angepflockt oder mit Gitter versehen sind, sind Spielverbotszonen.
    ● Liegt der Ball eines Spielers irgendwo auf dem Platz außer in einer Penalty Area, und liegt er auf oder an einer solchen Junganpflanzung, oder eine solche Junganpflanzung behindert den beabsichtigten Stand oder Schwung des Spielers, muss er straflose Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch nehmen.
    ● Liegt der Ball in einer Penalty Area und eine solche Junganpflanzung behindert den Stand des Spielers oder den Raum seines beabsichtigten Schwungs, muss er Erleichterung mit Strafe nach Regel 17.1e in Anspruch nehmen.

  • 4. Bestandteile des Platzes
    Definition „Bestandteil des Platzes“: Ein künstlicher Gegenstand, der von der Spielleitung als Teil der Herausforderung beim Spielen des Platzes angesehen wird und von dem es keine straflose Erleichterung gibt.
    Wege sind Bestandteile des Platzes. Der Ball muss gespielt werden wie er liegt oder für unspielbar erklärt werden.Ausnahmen: Die beiden befestigten Aufgänge hinter Grün 2 sowie die Wege quer durch Fairway 4 und 12 und entlang Fairway 4 bis zu den blauen Pfählen hinter Grün 4 gelten als unbewegliche Hemmnisse (Regel 16.1). (Anmerkung: Ausgenommen hiervon sind die Wegbereiche welche sich im Aus befinden.)
    Baumscheiben aus Erde oder Rindenmulch sind Bestandteile des Platzes.
    Die Mauern um den Abschlag 2 und rechts vom Grün 6 sind keine Bestandteile des Platzes sondern sind als unbewegliche Hemmnisse definiert von denen straflose Erleichterung nach Regel 16.1 genommen werden kann.

  • 5. Biotop auf Loch 5
    Liegt der Ball auf Loch 5 innerhalb der Penalty-Area, die als "behördlich schützenswerter Landschaftsteil" gekennzeichnet wurde, oder ist er darin verloren, so muss der Spieler mit einem Strafschlag gemäß Regel 17.1d (1) oder (2). verfahren.
    Dieser "behördlich schützenswerte Landschaftsteil" ist durch gelbe Pfähle mit grünem Ende gekennzeichnet. Das Betreten dieser Fläche und das Spielen daraus ist verboten.
    Liegt der Ball des Spielers außerhalb des Biotops und das Biotop beeinträchtigt den Bereich des beabsichtigten Standes oder Schwunges des Spielers, muss straflose Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch genommen werden.

  • 6. Hunde
    Hunde dürfen auf dem Übungsgelände, Kurzplatz, Clubterrasse und auf dem Golfplatz - außerhalb von Turnieren - angeleint mitgeführt werden.

  • Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel (wenn nicht anders angegeben):
    Grundstrafe, d.h.:
         im Zählspiel: 2 Strafschläge
         im Lochspiel: Lochverlust

  • Hinweis:
    Die Fahnenpositionen auf den Grüns sind durch farbige Flaggen gekennzeichnet:
         Weiß = Vorne
         Rot = Mitte
         Gelb = Hinten

  • Golfclub Fränkische Schweiz e.V.
    Die Spielleitung
    Kanndorf, 9. April 2024


Platzregeln zum Download als PDF

HIER KLICKEN